d.velop Code of Conduct


1. Grundsätze und Zielsetzungen

Die 1992 gegründete d.velop AG bildet mit ihren Tochtergesellschaften die d.velop Gruppe. Muttergesellschaft der d.velop AG ist die d.velop holding GmbH. Die Mitglieder der d.velop Gruppe entwickeln und vermarkten modulare Enterprise Content Management (ECM) Anwendungen und Lösungen, die, On-Premise oder in der Cloud, dokumentenbasierte Geschäfts- und Entscheidungsprozesse in Unternehmen und Organisationen optimieren.

Wir sind uns unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung bewusst.

Unternehmerische Nachhaltigkeit beginnt mit dem Leben eines Wertesystems und einer verantwortlichen Unternehmensleitung.

Unser Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit wird wesentlich geprägt durch das Auftreten und Verhalten jeder einzelnen Mitarbeiterin und jedes einzelnen Mitarbeiters, aber auch der Unternehmensleitung. Daher sind sowohl die jeweiligen Unternehmensleitungen der Unternehmen der d.velop Gruppe als auch jede einzelne Mitarbeiterin und jeder einzelne Mitarbeiter dafür verantwortlich, dass ihre bzw. seine Handlungen und Unterlassungen unser umwelt- und gesellschaftsbewusstes Image nicht schädigen, sondern fördern.

Diese Verhaltensrichtlinien und Grundwerte sind verbindliche Regeln, die für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter und die Unternehmensleitung gelten, bestehend aus Vorstand und Geschäftsführung, die diese unterstützenden Prokuristen und leitenden Angestellten. Sie haben Vorrang gegenüber allen anderen Richtlinien und Vorgaben und sind als Auslegungshilfe heranzuziehen, wenn in anderen Richtlinien und Vorgaben Unklarheiten oder Lücken vorhanden sein sollten.

Diese Verhaltensrichtlinien und Grundwerte helfen uns, ethische und rechtliche Herausforderungen bei der täglichen Arbeit zu bewältigen. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter kann sich mit Fragen und Hinweisen im Zusammenhang mit diesen Richtlinien und Grundwerten jederzeit an seinen Vorgesetzten oder die Unternehmensleitung wenden.

Wir erkennen ausdrücklich die Grundprinzipien der EU-Richtlinie zu Corporate Social Responsibility und die zehn Grundprinzipien des United Nations Global Compact an. Darüber hinaus orientieren sich diese Verhaltensrichtlinien und Grundwerte an der DIN ISO 26000 „Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung von Organisationen“.

Um die Regelungen der Verhaltensrichtlinien und Grundwerte zu vereinfachen, wird nachstehend das Wort „Mitarbeiter“ als neutraler Begriff für alle Beschäftigten und externen Mitarbeiter ungeachtet ihres Geschlechts oder der rechtlichen Stellung verwendet.

2. Grundsätzliche Verhaltensanforderungen

2.1. Gesetzestreues Verhalten

Für die Unternehmen der d.velop Gruppe ist die Beachtung der Gesetze oberstes Gebot.

Die d.velop Gruppe nimmt die Legalitätspflicht sehr ernst.

Jeder Mitarbeiter und die Unternehmensleitungen haben die gesetzlichen und internen Vorschriften, die für ihre Tätigkeit maßgebend sind und in deren Rahmen sie handeln, zu beachten. Gesetzesverstöße müssen unter allen Umständen vermieden werden, insbesondere Verstöße, die mit Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder Geldbuße geahndet werden.

Jeder Mitarbeiter muss im Falle eines Verstoßes – unabhängig von den im Gesetz vorgesehenen Sanktionen – wegen der Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten mit disziplinarischen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für die Mitglieder der Unternehmensleitungen gelten die gesellschaftsrechtlichen und ggf. arbeitsrechtlichen Sanktionsvorschriften.

2.2. Verantwortung für das Ansehen der d.velop Gruppe

Das Ansehen der d.velop Gruppe wird wesentlich geprägt durch das Auftreten und Verhalten jedes Einzelnen von uns. Unangemessenes Auftreten oder Verhalten auch nur eines Mitarbeiters kann dem Unternehmen bereits erheblichen Schaden zufügen.

Jeder Mitarbeiter und die Unternehmensleitungen sind angehalten, auf das Ansehen der d.velop Gruppe in der Öffentlichkeit zu achten. Die Erfüllung ihrer Aufgaben muss sich in allen Belangen hieran orientieren. Dies gilt auch für das Agieren im Internet und in sozialen Netzwerken.

2.3. Gegenseitiger Respekt, Ehrlichkeit und Integrität

Wir respektieren die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen. Wir arbeiten zusammen mit Menschen unterschiedlicher Herkunft, Nationalität, Kultur, Religion, Hautfarbe und Sexualität. Wir dulden keine Diskriminierung und keine sexuelle oder andere persönliche Belästigung oder Beleidigung.

Wir sind offen, ehrlich und integer und stehen zu unserer Verantwortung. Wir sind verlässliche Partner und machen nur Zusagen, die wir einhalten können.

Diese Grundsätze gelten sowohl für die interne Zusammenarbeit als auch für das Verhalten gegenüber externen Partnern.

Wir gewährleisten faire Anstellungsbedingungen, zahlen gerechte Löhne und berücksichtigen bei betrieblichen Maßnahmen die Bedürfnisse der Mitarbeiter.

2.4. Führung, Verantwortung und Aufsicht

Jeder Vorgesetzte und die Unternehmensleitungen tragen die Verantwortung für die ihnen anvertrauten Mitarbeiter.

Sie müssen sich die Anerkennung der Mitarbeiter durch vorbildliches persönliches Verhalten, Leistung, Verlässlichkeit und soziale Kompetenz erwerben. Die Unternehmensleitungen setzen klare, ehrgeizige und realistische Ziele, welche über Partizipationsprozesse bei der Entscheidungsfindung mit den Mitarbeitern abgestimmt sind und von ihnen getragen werden. Wir  führen durch Vertrauen und räumen den Mitarbeitern so viel Eigenverantwortung und Freiraum wie möglich ein. Die Vorgesetzten, die Unternehmensleitungen und die Personalabteilung sind für die Mitarbeiter auch bei beruflichen und persönlichen Sorgen ansprechbar.

Jeder Vorgesetzte und die Unternehmensleitungen haben Organisations- und Aufsichtspflichten zu erfüllen. Sie sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich keine Gesetzesverstöße geschehen, die durch gehörige Aufsicht hätten verhindert oder erschwert werden können. Auch bei Delegationen einzelner Aufgaben bleibt die Verantwortung erhalten.

Im Einzelnen gilt bezüglich Führung, Verantwortung und Aufsicht Folgendes:

  • Der Vorgesetzte muss die Mitarbeiter nach persönlicher und fachlicher Eignung sorgfältig auswählen. Die Sorgfaltspflicht steigt mit der Bedeutung der Aufgabe, die der Mitarbeiter wahrzunehmen hat (Auswahlpflicht).
  • Der Vorgesetzte muss die Aufgaben präzise, vollständig und verbindlich stellen, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (Anweisungspflicht).
  • Der Vorgesetzte muss dafür sorgen, dass die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen laufend kontrolliert wird (Kontrollpflicht).
  • Der Vorgesetzte muss den Mitarbeitern klar vermitteln, dass Gesetzesverstöße missbilligt werden und arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

In Zweifelsfällen stimmt der Vorgesetzte sich hierüber mit der Unternehmensleitung ab.

3. Umgang mit Geschäftspartnern und Dritten

3.1. Beachtung des Wettbewerbsrechts und des Kartellrechts

Nur der faire und lautere Wettbewerb genießt das Recht, sich frei entfalten zu dürfen. Das Gebot der Integrität gilt auch im Kampf um Marktanteile. Jeder Mitarbeiter und die Unternehmensleitungen sind verpflichtet, sämtliche Regeln des fairen und lauteren Wettbewerbs einzuhalten.

Mitarbeiter und die Unternehmensleitung dürfen insbesondere mit Wettbewerbern keine Gespräche führen, bei denen Preise oder Kapazitäten abgesprochen werden. Unzulässig sind weiter Absprachen mit Wettbewerbern über einen Wettbewerbsverzicht oder über die Abgabe von Scheinangeboten bei Ausschreibungen.

Wir gewähren unseren Lieferanten faire und lautere Vertragsbedingungen und angemessene Gegenleistungen, erwarten aber auch von ihnen, dass sie sich ihren Mitarbeitern und Zulieferern gegenüber fair, lauter und korrekt verhalten

3.2. Anbieten und Gewähren von Vorteilen

Um Aufträge kämpfen wir mit der Qualität und dem Preis unserer innovativen Produkte und Dienstleistungen. Kein Mitarbeiter und auch nicht die Unternehmensleitungen dürfen anderen im Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit – direkt oder indirekt – unberechtigte Vorteile anbieten oder gewähren, und zwar weder als Geldzahlungen noch in Form von anderen Leistungen.

Geschenke und unentgeltliche Leistungen an Mitarbeiter von Geschäftspartnern müssen danach ausgewählt werden, dass beim Empfänger jeglicher Anschein von Unredlichkeit und Inkorrektheit vermieden wird. Im Zweifel ist der Empfänger zu bitten, sich den Erhalt von seiner/ihrer vorgesetzten Stelle vorab genehmigen zu lassen. Sträubt sich der Empfänger hiergegen, zeigt dies, dass er/sie selbst den Empfang als inkorrekt einstuft.

Mitarbeiter und Mitglieder der Unternehmensleitungen, die Verträge mit Beratern, Vermittlern, Agenten oder vergleichbaren Dritten abschließen, haben darauf zu achten, dass auch diese keine unberechtigten Vorteile anbieten oder gewähren.

3.3. Fordern und Annehmen von Vorteilen

Kein Mitarbeiter und kein Mitglied der Unternehmensleitungen dürfen ihre dienstliche Stellung dazu benutzen, rechtswidrig Vorteile für sie persönlich zu fordern, anzunehmen, sich zu verschaffen oder zusagen zu lassen.

Ausgenommen sind lediglich allgemein übliche Gelegenheits- oder Werbegeschenke, Bewirtungen oder sonstige gelegentliche Zuwendungen von geringem Wert. Bei Beurteilung der Üblichkeit beziehungsweise des Werts ist ein strenger Maßstab anzulegen, um bereits den Eindruck sachfremder Erwägungen strikt zu vermeiden. In Zweifelsfällen ist vorher die ausdrückliche Genehmigung der Geschäftsführung einzuholen.

3.4. Besondere Regeln für die Vergabe von Aufträgen

Wer sich um einen Auftrag bewirbt, erwartet von uns eine faire und unvoreingenommene Prüfung seines Angebots. Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsführungen, die sich mit der Vergabe von Aufträgen befassen, haben insbesondere die folgenden Regeln zu beachten:

  • Der Mitarbeiter hat jedes persönliche Interesse, das im Zusammenhang mit der Durchführung seiner/ihrer dienstlichen Aufgaben bestehen und zu einem Konflikt mit dem Gesetz oder diesen Verhaltensrichtlinien führen könnte, seinem/ihrem Vorgesetzten umgehend mitzuteilen.
  • Mitglieder der Unternehmensleitungen werden über Interessenkonflikte, die in ihrer Person auftreten, die anderen Mitglieder der Unternehmensleitungen unverzüglich informieren und, wenn notwendig, eine Behandlung der betroffenen Aufgabe durch ein anderes Mitglied der Unternehmensleitung sicherstellen.
  • Lieferanten dürfen beim Wettbewerb um Aufträge nicht unfair oder unlauter bevorzugt oder behindert werden.
  • Einladungen von Geschäftspartnern dürfen nur dann angenommen werden, wenn Anlass und Umfang der Einladung angemessen sind und die Ablehnung der Einladung dem Gebot der Höflichkeit widersprechen würde.
  • Geschenke von Geschäftspartnern sind abzulehnen und zurückzugeben. Ausgenommen sind lediglich allgemein übliche Gelegenheits- oder Werbegeschenke, Bewirtungen oder sonstige gelegentliche Zuwendungen von nachweislich geringem Wert. Bei Beurteilung der Üblichkeit beziehungsweise des Werts ist ein strenger Maßstab anzulegen, um bereits den Eindruck sachfremder Erwägungen strikt zu vermeiden.
  • Kein Mitarbeiter und kein Mitglied der Unternehmensleitungen dürfen private Aufträge von Firmen ausführen lassen, mit denen er/sie geschäftlich zu tun haben, wenn ihm/ihr hierdurch persönlich unmittelbar oder mittelbar Vorteile entstehen könnten.

3.5. Spenden

Als Unternehmen gewährt die d.velop Gruppe Geld- und Sachspenden für Bildung und Wissenschaft, für Kunst, Kultur, Sport und für soziale Anliegen. Spendenwünsche werden von den unterschiedlichsten Organisationen, Institutionen und Vereinigungen an unsere Unternehmen herangetragen.

Für die Vergabe von Spenden gelten folgende Regeln:

  • Spendengesuche von Einzelpersonen sind grundsätzlich abzulehnen.
  • Zahlungen auf Privatkonten sind unzulässig.
  • In keinem Fall darf eine Zuwendung an Personen oder Organisationen gewährt werden, welche keinen tadellosen Ruf genießen oder deren Ziele nicht mit denjenigen der d.velop Gruppe vereinbar sind.
  • Die Spende muss transparent sein. Der Empfänger der Spende und die konkrete Verwendung durch den Empfänger müssen bekannt sein. Über den Grund für die Spende und die zweckbestimmte Verwendung muss jederzeit Rechenschaft abgelegt werden können.
  • Die Spenden sollen steuerlich abzugsfähig sein.

4. Vermeidung von Interessenkonflikten

4.1. Grundsatz der Vermeidung

Die d.velop Gruppe legt Wert darauf, dass ihre Mitarbeiter und die Mitglieder der Unternehmensleitungen bei ihrer Tätigkeit nicht in Interessen- oder Loyalitätskonflikte geraten. Zu solchen Konflikten kann es kommen, wenn ein Mitarbeiter oder ein Mitglied der Unternehmensleitungen für ein anderes Unternehmen tätig oder an ihm beteiligt ist. Deshalb gilt der Grundsatz der Vermeidung von Interessenkonflikten.

4.2. Wettbewerbsverbot

Das Betreiben eines Unternehmens, das mit der d.velop Gruppe ganz oder teilweise unmittelbar oder mittelbar im Wettbewerb steht, ist den Mitarbeitern und den Mitgliedern der Unternehmensleitungen ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der d.velop Gruppe nicht gestattet. Nicht gestattet ist zudem die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an einem nicht börsennotierten Unternehmen, das mit der d.velop Gruppe ganz oder teilweise im Wettbewerb steht.

Eine vorherige schriftliche Erlaubnis ist erforderlich bei einer Beteiligung an einem Unternehmen, das Geschäftspartner der d.velop Gruppe außerhalb dieser ist. Die Erlaubnis wird von den Geschäftsführungen schriftlich erteilt und in der Personalakte dokumentiert. Mitglieder der Geschäftsführungen bedürfen hierzu die Zustimmung der Gesellschafterversammlung bzw. des Aufsichtsrats. Die Erlaubnis wird nicht erteilt oder kann wieder entzogen werden, wenn der Mitarbeiter oder das Mitglied der Unternehmensleitungen mit dem jeweiligen Unternehmen dienstlich befasst ist.

Eine Beteiligung durch nahe Angehörige an einem Wettbewerbsunternehmen oder einem anderen der vorbeschriebenen Unternehmen ist vom Mitarbeiter, wenn er hiervon Kenntnis hat, der zuständigen Personalabteilung schriftlich mitzuteilen und in der Personalakte zu dokumentieren. Mitglieder der Unternehmensleitungen haben in diesem Fall die anderen Geschäftsführer oder Vorstände unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

4.3. Nebentätigkeiten und Übernahme von politischen Ämtern

Die d.velop Gruppe steht der aktiven Mitwirkung in der Politik und der Übernahme von politischen Ämtern grundsätzlich positiv gegenüber. Die Aufnahme einer Nebentätigkeit gegen Entgelt sowie die Übernahme eines politischen Amtes ist der Geschäftsführung vorher schriftlich mitzuteilen.

Die Nebentätigkeit kann untersagt werden, wenn sie zu einer Beeinträchtigung der Arbeitsleistung führt, den Pflichten im Unternehmen widerspricht oder wenn die Gefahr einer Interessenkollision besteht. Hierüber entscheidet bei Angehörigen der Geschäftsführung die Gesellschafterversammlung bzw. der Aufsichtsrat.

5. Umgang mit Einrichtungen und Informationen

5.1. Benutzung von Einrichtungen

Die Anlagen und Einrichtungen der d.velop Gruppe (z.B. Telefon, Arbeitsplatzrechner und mobile Endgeräte, einschließlich Software und Internet/Intranet) dürfen nur dienstlich genutzt werden. Ausnahmen und gegebenenfalls Bezahlung werden gesondert geregelt.

In keinem Fall dürfen Informationen abgerufen oder weitergegeben werden, die zu Rassenhass, Gewaltverherrlichung oder anderen Straftaten aufrufen oder einen Inhalt haben, der vor dem jeweiligen kulturellen Hintergrund sexuell anstößig ist. Mitglieder der Unternehmensleitungen verpflichten sich hierzu freiwillig.

Keinem Mitarbeiter ist es gestattet, ohne schriftliche Einwilligung seines Vorgesetzten Aufzeichnungen, Dateien, Bild- und Tondokumente oder Vervielfältigungen anzufertigen, wenn dies nicht unmittelbar durch die berufliche Tätigkeit bedingt und nach dem jeweils anwendbaren Recht erlaubt ist. Mitglieder der Unternehmensleitungen verpflichten sich hierzu freiwillig.

5.2. Aufzeichnungen und Berichte

Zur offenen und effektiven Zusammenarbeit gehört eine korrekte und wahrheitsgetreue Berichterstattung. Das gilt gleichermaßen für das Verhältnis zwischen Mitarbeitern und zu den Kunden und Geschäftspartnern sowie zur Öffentlichkeit und staatlichen Stellen.

Alle Aufzeichnungen und Berichte, die intern angefertigt oder nach außen gegeben werden, müssen korrekt und wahrheitsgetreu sein. Nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) müssen Datenerfassungen und andere Aufzeichnungen stets vollständig, richtig, zeit- und systemgerecht sein.

Das Gebot zu wahrheitsgemäßen Angaben gilt auch für Spesenabrechnungen.

5.3. Verschwiegenheit

Verschwiegenheit ist zu wahren über interne Angelegenheiten der d.velop-Gruppe, die nicht öffentlich bekannt gegeben worden sind. Dazu gehören zum Beispiel Einzelheiten, welche die Organisation der d.velop Gruppe und ihrer Einrichtungen betreffen, sowie Zahlen des internen Berichtswesens. Die Verpflichtung, Verschwiegenheit zu wahren, gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiter.

6. Datenschutz, Datensicherheit und IT-Sicherheit

Als IT-Dienstleister fühlt sich die d.velop Gruppe ganz besonders dem Datenschutz, der Datensicherheit, der IT-Sicherheit und dem Persönlichkeitsschutz verpflichtet. Aus diesem Grund beachtet die d.velop Gruppe alle anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und zur Datensicherheit einschließlich der Bestimmungen im Telekommunikationsgesetz zum Fernmeldegeheimnis.

Die d.velop Gruppe übernimmt hiermit Zusagen hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre, der Grundrechte und der Grundfreiheiten der betroffenen Personen gemäß geltendem Datenschutzrecht. Dieses Ziel ist ein wichtiger Bestandteil des IT-Managements, der Führungsaufgabe und auch des Verhaltens jedes Einzelnen.

7. Verantwortung für die Umwelt

Die d.velop Gruppe übernimmt für den Schutz unserer Umwelt ausdrücklich Verantwortung. Es werden bei allen Unternehmensprozessen umweltrelevante Belange geprüft und berücksichtigt. Die d.velop Gruppe wird präventiv durch entsprechende Maßnahmen Umweltbeeinträchtigungen begrenzen und die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und alle behördlichen Anordnungen einhalten.

Für die d.velop Gruppe hat es oberste Priorität, durch eigene Maßnahmen den Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern und Umweltbelastungen zu verringern. Jeder Mitarbeiter und die Unternehmensleitung müssen im Rahmen ihrer Möglichkeiten an einer beispielgebenden Leistung auf diesem Gebiet mitarbeiten. Daher betreibt die d.velop Gruppe ein integriertes Managementsystem (IMS), das den Anforderungen der folgenden Managementsystemnormen gerecht wird:

  • Umweltmanagement gemäß DIN EN ISO 14001:2015
  • Energiemanagement gemäß DIN EN ISO 50001:2018

Vor diesem Hintergrund verpflichten wir uns

  • zur Bereitstellung der erforderlichen Informationen und Ressourcen zur Erreichung der Zielsetzungen im Rahmen unseres IMS,
  • zur fortlaufenden Verbesserung unseres IMS,
  • zur Erfüllung der bindenden Verpflichtungen und sonstiger zutreffender Anforderungen,
  • zum Schutz der Umwelt, einschließlich dem Verhindern von Umweltbelastungen,
  • zur fortlaufenden Verbesserung der Umweltleistung,
  • zur Beschaffung von energieeffizienten Produkten und Dienstleistungen, die eine wesentliche Auswirkung auf die energiebezogene Leistung haben,
  • zur Berücksichtigung einer Verbesserung der energiebezogenen Leistung im Rahmen von auslegungsbezogenen Tätigkeiten,
  • zur fortlaufenden Verbesserung der energiebezogenen Leistung.

8. Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern

8.1. Allgemeine Verantwortung

Alle Mitarbeiter werden mit Würde und Achtung behandelt. Eine Benachteiligung aufgrund von Rasse, Glaube, Geschlecht, Familienstand, Mutterstand, Alter, politischer Überzeugung, nationaler Herkunft, sexueller Orientierung oder auf einer anderen gesetzlich verbotenen Grundlage wird nicht geduldet.

Die Entlohnung der Mitarbeiter sowie die Arbeitszeiten entspricht den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere unter Einhaltung der Mindestlohnvorschriften. Informationen über Arbeitszeiten, Überstundenvergütung, Sozialleistungen und Kündigungsfristen sind in den Arbeitsverträgen angegeben bzw. unternehmensüblich bekannt gemacht.

Den Mitarbeitern werden alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen, auf die sie Anspruch haben, insbesondere im Hinblick auf Kranken- und Sozialversicherung gewährt. Die d.velop Gruppe fördert Ausübung der Tarifautonomie und der Vereinigungsfreiheit ihrer Mitarbeiter.

Eine Arbeitnehmerüberlassung von Mitarbeitern der d.velop Gruppe an Dritte erfolgt nicht.

8.2. Arbeitssicherheit

Die d.velop Gruppe übernimmt im Arbeitsumfeld Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter. Es sind bestmögliche Vorsorgemaßnahmen implementiert, um Risiken einzudämmen und Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden bzw. zu verhindern. Die d.velop Gruppe unterhält und fördert ein angemessenes Arbeitssicherheitsmanagementsystem, das regelmäßige Schulungen in Arbeitssicherheit beinhaltet.

8.3. Beschwerden und Hinweise

Jeder Mitarbeiter hat die Möglichkeit und das Recht, Verstöße gegen diese Richtlinien oder entsprechende Verdachtsfälle an die d.velop Gruppe zu berichten. Ansprechpartner hierfür ist nach Wahl des Mitarbeiters sein Vorgesetzter oder ein Mitglied der Unternehmensleitungen.

Ein Mitarbeiter, der aufgrund konkreter Tatsachen zur der Meinung gelangt ist, dass ein Verstoß vorliegt oder vorliegen könnte und daraufhin von seinem Hinweisrecht Gebrauch macht, hat hieraus keinerlei Nachteile gleich welcher Art zu erwarten. Die d.velop Gruppe wird in jedem Einzelfall, soweit erforderlich oder vom Mitarbeiter gewünscht, Maßnahmen treffen, um den berichtenden Mitarbeiter gegen Nachteile wegen der Mitteilung zu schützen.

Soweit möglich und gesetzlich zulässig, wird die d.velop Gruppe die Identität von Mitarbeitern, die einen Verstoß oder einen Verdacht nach Maßgabe dieser Vorgaben berichtet haben, vertraulich behandeln. Gleiches gilt für die Identität von Mitarbeitern, die an der Aufklärung von Verstößen gegen diese Verhaltensrichtlinien und Grundwerte oder eines diesbezüglichen Verdachts mitwirken.

9. Implementierung und Kontrolle

Die d.velop Gruppe fördert aktiv die Kommunikation dieser Verhaltensrichtlinien und Grundwerte. Die Mitglieder der Unternehmensleitungen haben eine besondere Vorbildfunktion und lassen sich in ihren Handlungen im besonderen Maße an diesen Verhaltensrichtlinien und Grundwerten messen. Sie sind erste Ansprechpartner bei Fragen zum Verständnis der Regelungen und sorgen dafür, dass alle Mitarbeiter die Verhaltensrichtlinien kennen und verstehen.

Die Mitarbeiter der Unternehmensleitungen beugen im Rahmen ihrer Führungsaufgabe nicht akzeptablem Verhalten vor und ergreifen geeignete Maßnahmen, um Regelverstöße in ihrem Verantwortungsbereich zu verhindern.

Vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitern und Führungskräften zeigt sich in ehrlicher, offener und transparenter Information sowie gegenseitiger Unterstützung.

Die Vorstände, Unternehmensleitungen der d.velop Gruppe