In drei Schritten zur
digitalen Unterschrift

Nutzen Sie die digitale Unterschrift von überall und zu jeder Zeit, um digital
und rechtsgültig zu unterschreiben – ganz einfach und sicher mit wenigen Klicks.

Mit der qualifizierten elektronischen Signatur im Standard

d.velop sign ist eine deutsche eSignatur, welche Unternehmen aller Größen dabei hilft, den Unterschriftenprozess vollständig zu digitalisieren. Hierdurch werden pro Unternehmen durchschnittlich 100.000 DIN-A4-Seiten Papier p.a. eingespart und sowohl Kosten- als auch Zeitaufwände für Vertragsabschlüsse aller Art minimiert.

Mit der qualifizierten elektronischen Signatur im Standard

In Sachen rechtlicher Compliance kommt es oftmals nicht nur auf die Optik an, sondern auf das durch einen Trust Service Provider erstellte Signaturzertifikat. Nur die qualifizierte elektronische Signatur kann die Schriftform nach BGB §126a erfüllen.

  • Signieren von PDF und XML
  • Unterschriftenumlauf starten
  • Externe Unterschriften einholen
  • Verwaltungs- und Prüfmöglichkeit
  • Einfache Administration
Infografik Verträge digital unterschreiben Zeitersparnis

Was kann ich mit der digitalen Unterschrift unterzeichnen?

Videos zur digitalen Unterschrift

Anwendungsfälle der digitalen Unterschrift

Erfahren Sie, wie andere Unternehmen die digitale Unterschrift erfolgreich einsetzen.

Kundenbewertungen

A Visionary Partner At Eye Level With Great Employees

„In my opinion, we are on a par with d.velop. I work with the employees of d.velop in the same way as I do with my own colleagues.“

Januar 2022 – Gartner Peer Insights

Signaturpakete der digitalen Unterschrift

Unsere Signaturpakete basieren auf umfangreichem Kundenfeedback. Warum? Damit Sie wirklich den passenden Leistungsumfang für Ihre Anforderungen erhalten. Es können beliebig viele Unterschriften-, Datums- und Textfelder vordefiniert werden, um Dokumente noch besser für Empfänger:innen vorzubereiten.

27

DIN A4 Seiten

druckt ein:e Büroarbeiter:in
durchschnittlich am Tag

9734

Euro

werden pro Unternehmen
p.a. für Druckkosten ausgegeben

20

Bäume

werden p.a. für Druckpapier eines Unternehmens (30 Pers.) benötigt

Integrationsmöglichkeiten digitale Unterschrift

API & Integrationen

Sharepoint, Salesforce oder Dynamics? Integrieren Sie die digitale Unterschrift mithilfe der umfangreichen API ganz einfach in Ihren Use Case.

Jeder Anwender erhält somit die Möglichkeit, aus dem Standard heraus zu signieren! Erhalten Sie alles aus einer Hand und vereinfachen Sie so Ihr Provider-Management.

Digitale Unterschrift trust services

Sicherheit made in Germany

Die digitale Unterschrift von d.velop ist derzeit eine der wenigen deutschen Alternativen zu den großen US-Signaturanbietern am Markt. Für viele Firmen fallen die amerikanischen Anbieter aus Gründen des Datenschutzes bereits weg.

d.velop setzt bei der Speicherung von Informationen nur auf zertifizierte und deutsche Rechenzentren, um eine höchstmögliche Sicherheit zu gewährleisten.

Häufig gestellte Fragen zur digitalen Unterschrift

Was ist eine digitale Signatur?

Eine digitale Unterschrift ist im rechtlichen Sinne eine sogenannte elektronische Signatur. Die Regelungen, die ehemals national im Signaturgesetz geregelt waren, finden sich nun in der europaweit geltenden eIDAS-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste.

Mit einer digitalen Unterschrift können Sie ein Dokument (z.B. einen Kreditvertrag) im Internet und ohne Papier unterschreiben. Das beschleunigt Prozesse und spart Kosten. Den rechtlichen Rahmen dafür bildet die EU-weit geltende eIDAS-Verordnung. Sie definiert die Rechtswirkung von elektronisch signierten Dokumenten und deren Beweiskraft vor Gericht. Mit d.velop sign können Sie einfach, fortgeschritten und qualifiziert unterschreiben.

Wie funktioniert eine digitale Unterschrift?

Sie laden Ihr Dokument in die d.velop-sign-App hoch und ein Hashwert wird zur Zertifizierung an einen Vertrauensdienstanbieter gesendet. Dieser prüft Ihre Identität und schickt anschließend den Hashwert an d.velop sign zurück. Anschließend können Sie Ihr fertig signiertes Dokument mit zugehörigem Zertifikat herunterladen. Durch diese Vereinfachung des Signaturprozesses erhöhen Sie nicht nur Ihren Digitalisierungsgrad, sondern sparen gleichzeitig wichtige Zeit und Kosten.

Darf man Verträge digital signieren?

Gesetzgebung jetzt durch Fernsignaturdienste erfolgen. Über ein Signaturzertifikat setzen Sie Ihre Unterschrift auf das Dokument. Dieses Zertifikat bezeugt Ihre Identität durch einen Dritten und ist mit einem Zeitstempel versehen. Die qualifizierte elektronische Signatur hat vor Gericht bestand und ist daher zur Unterzeichnung von Verträgen geeignet.

Welche Arten der digitalen Signatur gibt es?

Die einfache elektronische Signatur stellt keinen sicherheitsrelevanten Mehrwert für Unternehmen dar und unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 286 ZPO).

Die fortgeschrittene elektronische Signatur unterliegt ebenfalls der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) und stellt die Integrität des Dokumentes durch ein Zertifikat sicher.


Nur die qualifizierte elektronische Signatur (QeS) ersetzt die gesetzliche Schriftform (126, 126a BGB) und ist daher mit der handschriftlichen Unterschrift gleichzusetzen.

Was sind Vertrauensdiensteanbieter?

Ein Vertrauensdienst ist laut eIDAS-Verordnung, Artikel 3 (16), ein elektronischer Dienst, der in der Regel gegen Entgelt erbracht wird und unter anderem Folgendes umfasst: Erstellung, Überprüfung und Validierung von elektronischen Signaturen, Siegeln oder Zeitstempeln, sowie die Überprüfung und Validierung von Zertifikaten für die Webseitenauthentifizierung. Ein qualifizierter Vertrauensdienst erfüllt die einschlägigen Anforderungen der eIDAS-Verordnung, Artikel 3 (17), und wird alle zwei Jahre in einem aufwändigen Verfahren von einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle überprüft.

Das Ergebnis wird der zuständigen Aufsichtsbehörde (BNetzA oder BSI) mitgeteilt. Der Status als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter ist europaweit über eine Vertrauensliste und ein Gütesiegel nachprüfbar. Die deutsche Vertrauensliste ist auf der Webseite der Bundesnetzagentur abrufbar: www.nrca-ds.de. Die Bundesdruckerei (sign-me) ist ein qualifizierter Vertrauensdienstleister für Signatur, Siegel, Zeitstempel und Webseitenzertifikate.

Unterschied zwischen der elektronischen und der digitalen Signatur?

„Die elektronische Signatur ist ein rechtlicher bzw. ein juristischer Begriff. Darunter versteht man mit elektronischen Informationen verknüpfte Daten, die den Unterzeichner identifizieren. Zweckmäßig gleicht sie der eigenhändigen Unterschrift auf Papier. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der elektronischen Signatur wurden unter der eIDAS-Verordnung zusammengefasst.

Bei einer elektronischen Signatur kann jedoch nicht immer überprüft werden, ob die Person tatsächlich das Dokument unterschrieben hat oder ob die Unterschrift eventuell gefälscht worden ist. Auch könnten Dokumente manipuliert oder verändert worden sein, ohne dass dies nachvollziehbar ist.

Digitale Signaturen bieten hierauf bezogen zusätzliche Sicherheit, denn sie beinhaltet im Gegensatz zur elektronischen Signatur einen verschlüsselten Hashwert. Außerdem kann die unterzeichnende Person zweifelsfrei authentifiziert werden, wodurch sie gleichbedeutend einer notariell beglaubigten eigenhändigen Unterschrift sind.“

Wie ist das Format der eSignatur?

Verbunden und die Signatur ist direkt im Dokument.
XAdES-Signatur: XML, intern signiert d.h. eine XAdES-Signatur ist immer mit einem XML-Dokument verbunden und die Signatur ist direkt im Dokument.

Was bedeutet Schriftformerfordernis?

In der Regel bedürfen Verträge und Willenserklärungen keiner besonderen Form. Insbesondere müssen Verträge grundsätzlich nicht schriftlich geschlossen werden. Auch ein Handschlag ist ausreichend, um ein wirksames Vertragsverhältnis zu begründen. Gleichwohl bietet es sich aus Gründen der Beweissicherung und der Dokumentation an, Verträge in Schriftform abzuschließen.

Oftmals werden zudem Vereinbarungen getroffen, wonach bestimmte Erklärungen oder Mitteilung der Schriftform unterliegen und für einige bestimmte Vertragsformen oder Willenserklärungen ist dies sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies dient vor allem der Dokumentation und Nachweisbarkeit mit Blick auf etwaige spätere Rechtsstreitigkeiten.

Wie kann ich meine eSignatur validieren?

Die Validierung der Signatur erfolgt innerhalb von PDF-Anzeigeapplikationen und ist abhängig von dem Vorgehen der entsprechenden Anwendung. Hier geht kein Reader wie der Zweite vor und es wird sich selten an entsprechende Standards, wie die notwendige Prüfung gegen die europäische Vertrauensliste (EUTL) gehalten. Bei manchen Readern mit internen Truststore lässt sich das Zertifikat aus der EUTL hinterlegen um somit auch eine Prüfung nach EUTL zu ermöglichen. Sind beispielsweise Ihre Adobe-Zertifikate nicht aktuell, so kann bei der Prüfung Ihrer Signatur eine Fehlermeldung auftreten. Eine Anleitung, wie Sie Ihre Adobe-Zertifikate aktualisieren können finden Sie hier. Der Acrobat Reader prüft beispielsweise bei qualifizierten Signaturen gegen die EUTL und zeigt dies auch direkt bei den getätigten Signaturen an. Grundsätzlich ist die Gültigkeit der QES unberührt von der unvollständigen Prüfung in diversen Readern.

Wenn eine Signatur nachweislich geprüft werden soll, empfehlen wir hierfür die Verwendung der offiziellen EU Validierungsseite, auf der Sie Ihr Dokument hochladen und prüfen können (https://ec.europa.eu/cefdigital/DSS/webapp-demo/validation). Diese Software prüft entsprechend der Vorgaben zur Validierung und erstellt zum Abschluss noch einen Prüfbericht, welcher den Vorgang protokolliert.

Was ist die eIDAS-Verordnung?

Die eIDAS-Verordnung (eIDAS steht für „Electronic Identification, Authentication And Trust Services“) ist eine Verordnung über die elektronische Identifizierung und über Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. eIDAS stellt eine echte rechtliche Neuerung dar, deren erklärter Zweck darin besteht, die Entwicklung digitaler Anwendungen in Europa zu fördern. Das Herzstück dieses Artikelgesetzes, das Vertrauensdienstegesetz (VDG), enthält alle notwendigen Vorschriften für den Einsatz digitaler Signaturen. Die neue EU-Verordnung ermöglicht ein neues, vereinfachtes Verfahren elektronischer Signaturen. Dabei sind die Komponenten zur Signaturerstellung nicht auf einer Karte, sondern in einer gesicherten IT-Umgebung eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters aufbewahrt. Somit lässt sich die elektronische Unterschrift auch aus der Ferne auslösen, zum Beispiel mit mobilen Endgeräten wie Tablets und Smartphones.

Welches Signaturlevel wird für welches Anwendungsszenario empfohlen?

Mit d.velop sign haben Sie die Möglichkeit einfach, fortgeschritten und qualifiziert zu unterschreiben. Für die Auswahl des richtigen Signaturlevels empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Juristen. Gerne können wir Ihnen aufzeigen, wie andere Kunden d.velop sign einsetzen. Als Softwarehersteller können wir Ihnen aber keine Beratung für die gesetzeskonforme Anwendung der Lösung geben. Gerne stellen wir Ihnen bei Bedarf Kontakt zu einem Spezialisten her.